Offenlegung
Common Reporting Standard (CRS) und Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG)
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelte ein globales Modell, das auf einem einheitlichen Standard, dem gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard; CRS) beruht und die
Möglichkeit zum steuerlichen Informationsaustausch bietet. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage verpflichten sich die (derzeit etwa 100) teilnehmenden Staaten, die Vorgaben mit dem Ziel zu verfolgen, Steuerstraftaten zu verhindern.
Nach Eingliederung in das Rechtssystem der Europäischen Union wurde der CRS in Österreich im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) umgesetzt.
Nach Eingliederung in das Rechtssystem der Europäischen Union wurde der CRS in Österreich im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) umgesetzt.
Sorgfaltspflichten österreichischer Finanzinstitute
Österreichische Finanzinstitute überprüfen ihre Finanzkonten, identifizieren meldepflichtige Konten und berichten meldepflichtige Daten schließlich an die zuständige Finanzbehörde.
Finanzinstitute haben daher angemessene Prozesse zu implementieren, um u.a. die Steueransässigkeit ihrer Kund:innen feststellen zu können. Ist ein:e Kund:in in einem teilnehmenden Staat steueransässig, muss das Finanzinstitut grundsätzlich eine Meldung an die Finanzbehörde erstatten. Diese leitet die Informationen gegebenenfalls an den Ansässigkeitsstaat weiter.
Finanzinstitute haben daher angemessene Prozesse zu implementieren, um u.a. die Steueransässigkeit ihrer Kund:innen feststellen zu können. Ist ein:e Kund:in in einem teilnehmenden Staat steueransässig, muss das Finanzinstitut grundsätzlich eine Meldung an die Finanzbehörde erstatten. Diese leitet die Informationen gegebenenfalls an den Ansässigkeitsstaat weiter.
Information zur Meldung/zum automatischen Informationsaustausch nach dem GMSG
Unsere Meldepflichten nach dem GMSG
Das seit 1. Oktober 2016 in Kraft befindliche GMSG verpflichtet Finanzinstitute wie die DenizBank, die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) ihrer Kundinnen und Kunden festzustellen. Hierfür hat die DenizBank von allen Neukunden grundsätzlich steuerliche Selbstauskünfte einzuholen, sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen.
Wird eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat (als Österreich) festgestellt, der am automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard – CRS) teilnimmt, ist die DenizBank gesetzlich verpflichtet, gesetzlich vorgesehene Informationen an das österreichische Finanzministerium zu melden. Das Finanzministerium übermittelt diese Informationen im Rahmen des internationalen automatischen Informationsaustauschs an die zuständigen Steuerbehörden der betreffenden Ansässigkeitsstaaten der Kunden. Mit welchen Staaten Österreich Daten austauscht, wird vom BMF jährlich per Verordnung festgelegt.
Das seit 1. Oktober 2016 in Kraft befindliche GMSG verpflichtet Finanzinstitute wie die DenizBank, die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) ihrer Kundinnen und Kunden festzustellen. Hierfür hat die DenizBank von allen Neukunden grundsätzlich steuerliche Selbstauskünfte einzuholen, sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen.
Wird eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat (als Österreich) festgestellt, der am automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard – CRS) teilnimmt, ist die DenizBank gesetzlich verpflichtet, gesetzlich vorgesehene Informationen an das österreichische Finanzministerium zu melden. Das Finanzministerium übermittelt diese Informationen im Rahmen des internationalen automatischen Informationsaustauschs an die zuständigen Steuerbehörden der betreffenden Ansässigkeitsstaaten der Kunden. Mit welchen Staaten Österreich Daten austauscht, wird vom BMF jährlich per Verordnung festgelegt.
Meldepflichtige Daten gemäß GMSG
Welche Daten müssen wir melden?
Die Meldung umfasst gesetzlich definierte Kategorien nach § 3 GMSG:
Die Meldung umfasst gesetzlich definierte Kategorien nach § 3 GMSG:
- Identifikationsdaten:
- Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummer(n) (TIN)
- Geburtsdatum
- ggf. Geburtsort
- Konto und Institutsangaben:
- Kontonummer / Depotnummer
- Kontosaldo/wert zum Ende des betreffenden Kalenderjahres (bzw. Hinweis auf Kontoschließung im Meldezeitraum),
- Gutgeschriebene Erträge (insbesondere Zinsen, Dividenden, sonstige Erträge) des betreffenden Kalenderjahres,
- Bruttoerlöse aus Veräußerung/Rückzahlung von Finanzvermögen des betreffenden Kalenderjahres
- Juristische Personen:
- Zusätzlich Angaben zu beherrschenden natürlichen Personen (Controlling Persons), soweit meldepflichtig (insbesondere Name, Anschrift, Ansässigkeit(en), TIN, Geburtsdaten)
Wann werden wir die Daten melden (Zeitpunkt der Meldung)?
Die Meldung hat jährlich bis zum 31. Juli des dem Meldejahr folgenden Jahres zu erfolgen.
Die Meldung hat jährlich bis zum 31. Juli des dem Meldejahr folgenden Jahres zu erfolgen.
Datenschutz & Ihre Rechte
Eine Kopie Ihrer GMSG-Meldung können Sie auf Anfrage gerne von uns erhalten.
Sollten die in der Meldung von uns angeführten Daten wie Name, Adresse oder Steuueridentifikationsnummer nicht korrekt sein, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir eine entsprechende Berichtigung vornehmen können.
Weitere Details zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie zu Ihren Rechten nach der DSGVO entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen.
Eine Kopie Ihrer GMSG-Meldung können Sie auf Anfrage gerne von uns erhalten.
Sollten die in der Meldung von uns angeführten Daten wie Name, Adresse oder Steuueridentifikationsnummer nicht korrekt sein, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir eine entsprechende Berichtigung vornehmen können.
Weitere Details zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie zu Ihren Rechten nach der DSGVO entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen.
Bescheinigung gemäß dem amerikanischen PATRIOT Gesetz
Gemäß dem amerikanischen PATRIOT Gesetz (Gesetz über geeignete Maßnahmen zur Terrorismusverhinderung und -bekämpfung) und den rechtskräftigen, vom amerikanischen Finanzministerium herausgegebenen Regelungen, ist ein
amerikanisches Finanzinstitut (oder ein amerikanischer Broker/Wertpapierhändler), dass unter die Aufsicht der US-Bundesbehörden fällt verpflichtet, bestimmte Informationen von jeglichem „ausländischen Finanzinstitut“ einzuholen,
die bei dem jeweiligen US-Finanzinstitut ein Korrespondenzbankkonto unterhält. Wie in den rechtskräftigen Regelungen vorgesehen, hat die DenizBank AG eine globale Bescheinigung erstellt, die von jedem Finanzinstitut verwendet
werden kann, das gegebenenfalls eine Bescheinigung gemäß PATRIOT-Gesetz von der DenizBank AG benötigt. Bitte verwenden Sie diese Bescheinigung anstatt eines individuell ausgestellten Bescheinigungsformulars.
Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
FATCA- das
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von „Foreign Account Tax Compliance Act“, eine US-Gesetzgebung ist ab 1.
Juli 2014 in Kraft getreten.
Mit diesem Abkommen werden alle inländischen Finanzinstitute zur Meldung von bestimmten Personen-, Konto- und Depotdaten von US-Steuerpflichtigen an die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) verpflichtet.
Handeln die jeweiligen Finanzinstitute nicht FATCA-konform, so droht ihnen der Ausschluss vom amerikanischen Kapitalmarkt sowie eine 30% Strafsteuer, womit in der Folge auch österreichischen Kunden der Zugang zum US- Markt verwehrt wäre.
Von FATCA betroffen sind bei uns geführte Konten und Depots natürlicher Personen sowie juristischer Personen, an denen zumindest eine US-Person mit mindestens 25% beteiligt ist.
DenizBank AG ist als „Reporting Financial Institutions unter Modell 2 IGA“ auf der U.S. IRS Seite registriert und hat folgende GIIN Nummer: NT6NQT.00020.ME.040
Allgemeine Informationen zum Thema FATCA sowie das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika in Englisch und Deutsch finden Sie unter:
Mit diesem Abkommen werden alle inländischen Finanzinstitute zur Meldung von bestimmten Personen-, Konto- und Depotdaten von US-Steuerpflichtigen an die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) verpflichtet.
Handeln die jeweiligen Finanzinstitute nicht FATCA-konform, so droht ihnen der Ausschluss vom amerikanischen Kapitalmarkt sowie eine 30% Strafsteuer, womit in der Folge auch österreichischen Kunden der Zugang zum US- Markt verwehrt wäre.
Von FATCA betroffen sind bei uns geführte Konten und Depots natürlicher Personen sowie juristischer Personen, an denen zumindest eine US-Person mit mindestens 25% beteiligt ist.
DenizBank AG ist als „Reporting Financial Institutions unter Modell 2 IGA“ auf der U.S. IRS Seite registriert und hat folgende GIIN Nummer: NT6NQT.00020.ME.040
Allgemeine Informationen zum Thema FATCA sowie das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika in Englisch und Deutsch finden Sie unter:
Fragebogen der Wolfsberg Group AML
Offenlegungsberichte gemäß CRR
- Offenlegungsbericht 2024 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2023 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2022 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2022 COVID-19 gem. EBA GL 2020/07 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2021 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2021 COVID-19 gem. EBA GL 2020/07 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2020 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2020 COVID-19 gem. EBA GL 2020/07 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2019 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2018 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2017 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2016 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2015 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2014 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2013 (Deutsch)
- Offenlegungsbericht 2012 (Deutsch)
MREL-Schlüsselparameter
§65a BWG - Bestimmungen
Informationen über jene von der DenizBank AG gesetzten Maßnahmen zur Einhaltung der Corporate Governance-Bestimmungen, der Regelungen zur Vergütung sowie bezüglich dem Geschäftsstellenverzeichnis und Kennzahlen des
Jahresabschlusses.
CBCR - Country by Country Reporting
Auflistung gemäß Artikel 89 der EU Capital Requirements Directive IV