Mehr Sicherheit durch Zwei-Faktor-Authentifizierung, mehr Möglichkeiten durch Open Banking
Per 14.9.2019 trat die neue Zalungsdiensterichtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2) der Europäischen Union in Kraft. Mit dieser wird die Sicherheit im Online-Zahlungsverkehr weiter erhöht und der Markt für neue Zahlungsdienste geöffnet.
Zusätzliche Sicherheit durch Zwei-Faktor-Authentifizierung:
Der Login in Ihr DenizBank-Internetbanking (Einstieg über Ihren Computer oder Laptop) oder in Ihre DenizMobile-App (Einstieg über Mobiltelefon oder Tablet) muss gemäß PSD2 durch zwei voneinander unabhängige Merkmale bestätigt werden. Diese Authentifizierung über zwei Merkmale aus den unten genannten drei Kategorien wird Zwei-Faktor-Authentifizierung oder auch starke Kundenauthentifizierung genannt.
Die Gesetzgebung sieht hierfür Merkmale aus den folgenden drei Kategorien vor:
Wissen: z.B. Ihre PIN
Besitz: z.B. Ihr Mobiltelefon
Biometrie: z.B. Ihr Fingerabdruck
So funktioniert Ihr neuer Login
Der Login in Ihr DenizBank-Internetbanking wird seit Inkrafttreten der starken Kundenauthentifizierung neben der Eingabe Ihrer PIN zusätzlich auch durch eine smsTAN geschützt. Die smsTAN wird Ihnen bei Login auf die von Ihnen bekanntgegebene Mobilnummer übermittelt. Um maximale Sicherheit zu gewährleisten, ist die Ihnen übermittelte smsTAN für maximal drei Minuten gültig.
Für den Login in Ihre DenizMobile-App ist je nach Spezifikation Ihres Geräts neben Ihrer PIN oder Ihrem Sperrmuster auch die Bestätigung mittels Fingerprint (Android & iOS Mobiltelefone) oder Face ID (nur iOS) erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie vor erstmaliger Anmeldung via Fingerabdruck bzw. Face ID das jeweilige Merkmal in Ihren Mobiltelefon-Einstellungen bereits registriert haben. Im Rahmen Ihres Logins wird Ihr Fingerabdruck oder Ihre Face ID durch DenizMobile geprüft und mit dem von Ihnen gespeicherten Merkmal abgeglichen. Sollte Ihr Mobiltelefon keine Identifizierung über biometrische Daten unterstützen, wird stattdessen bei Login eine smsTAN abgefragt.
Mehr Sicherheit – bei minimalem Aufwand
Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung des DenizBank-Internetbankings oder der DenizMobile-App die starke Kundenauthentifizierung bei jedem Login zwingend erforderlich ist. Dieser minimale Mehraufwand bringt zusätzliche Sicherheit für Ihre Bankgeschäfte und schützt Ihr Konto zusätzlich vor unautorisierter Verwendung.
Das ist Open Banking
Mit der Zahlungsdiensterichtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2) wird sogenannten Drittanbietern (Third Party Provider, kurz TPP) die Möglichkeit gegeben, Zugriff auf Ihre bei der Bank gespeicherten Daten zu erhalten, umso zum Beispiel Zahlungsaufträge für Sie auszulösen – selbstverständlich nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, die jederzeit von Ihnen widerrufen werden kann.
Drittanbieter unterliegen dabei genauso der PSD2 sowie der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und müssen sich außerdem bei einer nationalen Aufsichtsbehörde der Europäischen Union registrieren und lizensieren lassen. Die erhöhten Sicherheitsanforderungen im Rahmen von PSD2 gelten für Banken wie für Drittanbieter gleichermaßen.
Die wichtigsten Services die von Ihnen künftig von Drittanbietern in Anspruch genommen werden können:
- Zahlungsauslösedienste (PISPs): auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers wird ein Zahlungsdienstauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto ausgelöst
- Kontoinformationsdiente (AISPs): auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers werden diesem durch den Kontoinformationsdienst konsolidierte Informationen über Zahlungskonten bei verschiedenen Zahlungsdienstleistern zur Verfügung gestellt
- Zahlungsinstrumentedienstleister (PIISP): ein Drittemttent kann die Verfügbarkeit eines Geldbetrages beim kontoführenden Zahlungsdienstleister abfragen